Voraussetzungen
Hinweise (Besonderheiten)
Abholung beim Bundesjustizamt in Bonn: Das Führungszeugnis kann persönlich in Bonn beim Bundesamt für Justiz aushändigt werden. Hierfür wird der Antrag im Bürgerbüro gestellt und bezahlt. Mit dem ausgehändigten Originalantrag und einem Lichtbildausweises kann das Führungszeugnis in Bonn abgeholt werden. Schriftliche Beantragung nur mit gesiegelter Unterschrift: Das Führungszeugnis kann im Bürgerbüro auch schriftlich beantragt werden. In diesem Fall sind in dem formlosen Antragsschreiben auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt (gesiegelt) sein. Vor der schriftlichen Antragstellung bitte mit dem Bürgerbüro – auch wegen der Gebührenbegleichung – in Verbindung setzen. online Beantragung: Das Bundesamt für Justiz bietet auf seiner Homepage eine online Beantragung an. Hierfür wird der neue Personalausweis und ein Kartenlesegerät benötigt. Sollte neben dem Führungszeugnis noch ein Gewerbezentralregisterauszug benötigt werden, können beide Anträge im Bürgerbüro gestellt werden. |
Ansprechpartner: | |
Bearbeitungsdauer: |
<p>Bearbeitungszeiten ergeben sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Bonn, in der Regel beträgt diese 1-2 Wochen.</p>
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Bearbeitungsgebühren: |
13,00 € Gebührenbefreiung: bei Mittellosigkeit: Bei Schülerinnen/Schülern, Studierenden, Auszubildenden ist Mittellosigkeit nicht grundsätzlich gegeben. Hier kommt es auf die Vermögensverhältnisse der betroffenen Person im Einzelfall und ggfs. auf die Vermögensverhältnisse möglicher Unterhaltsverpflichteter (Eltern) an.
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Zuständiges Amt: | |
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Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |
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