Unsere FAQ´s
Die 10 häufigst gestellten Fragen:
1. Wie flexibel kann ich meine Buchungszeiten nutzen?
In der Zeit von 7:00 - 17:00 Uhr bieten wir Betreuungszeiten von 25 Std, 35 Std oder 45 Std an.
- 25 Std. Betreuungszeit: Montag - Freitag 7:00 - 12:00 Uhr
- 35 Std. Betreuungszeit: Montag - Freitag 7:00 - 14:00 Uhr
- 45 Std. Betreuungszeit: Montag - Freitag 7:00 - 17:00 Uhr
Ein individueller Betreuungsbedarf kann gerne mit der Leitung abgesprochen werden.
2. Ab wann kann ich mein Kind für einen Betreuungsplatz anmelden?
Generell reicht es, wenn Sie Ihr Kind im Oktober für das darauffolgende Kindergartenjahr anmelden.
Die Stadt Langenfeld arbeitet mit dem Kita-VM System. Dabei ist es kein Kriterium, wie früh die Anmeldung Ihres Kindes vorgenommen wurde.
3. Warum muss ich mehr als eine Priorität angeben?
Das Kita-VM ist ein Navigationssystem auf das alle städtischen, kirchlichen, freien Kindertageseinrichtungen und Träger Zugriff haben.
Bei der Anmeldung werden alle Daten des Kindes und seiner sorgeberechtigten Personen eingepflegt. Sollte in der gewünschten Kindertageseinrichtung kein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen, wird die nächstfolgende Priorität berücksichtigt. Die sorgeberechtigte Person kann bis zu fünf Prioritäten hinterlegen.
4. Wann erhalte ich meine Zusage für den Betreuungsplatz?
Die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt immer im Februar für den Betreuungsplatz ab dem 01.08. des gleichen Jahres. Die Zusagen für die Betreuungsplätze erteilt die Leitung der Kindertageseinrichtung in Abstimmung mit dem Fachbereich Jugend. Das Verfahren gibt vor, dass erst die Betreuungsplätze mit der Priorität 1 vergeben werden, anschließend wird die nächstfolgende Priorität berücksichtigt.
5. Was ist, wenn ich im Februar keine Rückmeldung über einen Betreuungsplatz erhalte ?
Nach Erhalt der Zusage eines Betreuungsplatzes, erhält jede Familie 14 Tage Zeit diesen Platz anzunehmen. Werden Betreuungsplätze nicht in Anspruch genommen, werden von der Warteliste entsprechend der Aufnahmekriterien die Betreuungsplätze neu belegt. Erst wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist (ca. Anfang März) wird zentral von der Stadt Langenfeld eine schriftliche Absage verschickt. In diesem Anschreiben werden Alternativen aufgelistet.
6. Wie sicher ist es, dass ich einen Betreuungsplatz erhalte ?
Es besteht ein Rechtsanspruch nach § 24 Abs. 2SGB VII (seit dem 01.08.2013) auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder Tagespflege.
Die Anzahl der Neuaufnahmen ist davon abhängig, wie hoch die Anzahl der eingeschulten Kinder ist. Um die begrenzten Betreuungsplätze adäquat vergeben zu können, ergeben sich zusätzliche Kriterien, wie z.B. das Alter des Kindes, die Gruppenform (Gruppenform I - Kinder im Alter von 2-6 Jahren und Gruppenform III - Kinder im Alter von 3-6 Jahren), die Berufstätigkeit der Eltern und die sozialen Gründe.
7. Ab wann ist mein Betreuungsvertrag gültig?
Der Betreuungsvertrag wird zwischen der sorgeberechtigten Person und der Leitung der Kindertageseinrichtung abgeschlossen. Sobald alle Unterlagen vorliegen, wird der Betreuungsvertrag von der Leitung abgestempelt, unterschrieben und eine Kopie ausgehändigt. Ab diesem Zeitpunkt tritt der Betreuungsvertrag vollständig in Kraft.
Mitgeltende Unterlagen sind:
Kinder ab dem 3 Lebensjahr mit 45 Std. Betreuungszeit benötigen:
- einen Arbeitsnachweis mit Stundenkontigent beider Elternteile
- eine ärztliche Bescheinigung über den Impfstatus (Masern-Impfung ist Pflicht!)
Kinder ab dem 3. Lebensjahr mit 25 Std. und 35 Std. Betreuungszeit benötigen:
- eine ärztliche Bescheinigung über den Impfstatus (Masern-Impfung ist Pflicht!)
Kinder ab dem 2. Lebensjahr mit 25 Std., 35 Std., 45 Std. benötigen:
- einen Arbeitsnachweis mit Stundenkontingent beider Elternteile
- eine ärztliche Bescheinigung über den Impfstatus (Masern-Impfung ist Pflicht!)
8. Wieviel Zeit muss ich für die Eingewöhnung einplanen?
Bei der Eingewöhnung der neuen Kinder wird unterschieden, ob es sich um ein U3 oder ein Ü3 Kind handelt.
Einige Wochen vor Beginn der Kindergartenzeit werden die Ü3 Kinder zu jeweils 5 Schnupperterminen eingeladen. Dort werden schon viele offene Fragen beantwortet. Die Kinder können gemeinsam mit einem Elternteil die Einrichtung, die Gruppe, die MitarbeiterInnen und die anderen Kinder kennenlernen. Ab dem 01.08 werden die Kinder behutsam, ohne Eltern, eingewöhnt. Die Zeitspanne unterliegt den ErzieherInnen in den jeweiligen Gruppen. Sie schauen individuell auf die Bedürfnisse der Kinder. In der Regel sind die Ü 3 Kinder innerhalb von 14 Tagen - angepasst an ihren Stundenumfang - in der Einrichtung.
Für die U3 Kinder bieten wir ab dem Monat Mai eine inklusive Spielgruppe, am Nachmittag mit Eltern, an. Die Kinder lernen in der Spielgruppe die Einrichtung, die Gruppe, die MitarbeiterInnen und die anderen U3 Kinder kennen. Ab dem 01.08 beginnen wir in den jeweiligen Stammgruppen, angelehnt an das "Berliner Modell", mit der Eingewöhnung. In der Eingewöhnungszeit begleiten die Eltern engmaschig ihr Kind. Die Zeitspanne, wie lange das Kind die Eingewöhnung benötigt, unterliegt den ErzieherInnen. Um einen behutsamen Übergang zu gestalten, entwickeln die ErzieherInnen gemeinsam mit den Eltern das weitere Vorgehen. Im Durchschnitt dauert die Eingewöhnung bei den U3 Kindern zwischen 3 - 6 Wochen.
9. Ich lege viel Wert auf gesunde Ernährung, wird bei Ihnen frisch gekocht?
Die Kinder erhalten in unserer Einrichtung eine Vielfalt an Lebensmitteln. Generell bereitet unsere Köchen ein Hauptgericht und eine Nachspeise vor. Zu jedem Gericht wird Salat, Rohkost oder Gemüse gereicht. Die Fleischprodukte werden tiefgefroren von einer Firma angeliefert, die in unseren Konvektomaten fertig gegart werden. Unsere Köchin verwendet keine Geschmacksverstärker oder künstliche Aromen. Ebenso verwenden wir keine Produkte in denen sich Alkohol oder Alkoholaromen befinden. In jeder Woche erhalten die Kinder ein Fischgericht, ein Fleischgericht, ein vegetarisches Gericht. Die Fleischgerichte bestehen ausschließlich aus Rind oder Geflügel.
10. Kann jedes Kind ein warmes Mittagessen erhalten?
Da wir genügend Kapazitäten in unserer Einrichtung haben, können wir unabhänigig von den Buchungszeiten, allen Kindern ein warmes Mittagessen anbieten. Uns ist es wichtig, dass wir kein Kind beim Essen ausschließen.
11. Was ist, wenn mein Kind Allergien hat?
Schon beim ersten Schnuppertermin erhalten Sie von uns einen "Steckbrief", in dem alle wichtigen Informationen niedergeschrieben werden. Wir gehen individuell auf die Allergien oder Unverträglichkeiten ein und versuchen den Alltag bzw. die Verpflegung anzupassen. Entwickeln die Kinder im Laufe der Kindergartenzeit neue Allergien oder Unverträglichkeiten, wird im gemeinsamen Gespräch nach einer Übereinkunft im Umgang mit der Verpflegung gesucht.